Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Hilfe für Angehörige
Gut zu wissen:
Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) können bei Pflegebedürftigkeit übernommen werden. Gleiches gilt für die sogenannte Verhinderungspflege.
Gerne informieren wir Sie, ob die Leistungen auch für Sie über die Pflegekassen abrechenbar sind.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit INAs HD&S
Wenn unser Team Ihnen sympathisch ist und unsere Leistungen Sie ansprechen, dann vereinbaren sie doch einen individuellen Termin für eine Beratung mit uns, dem Unternehmen INAs Haushaltsnahe Dienstleistungen & Seniorenservice aus Bochum. Möglich ist das telefonisch unter der Rufnummer 0234 54455154 oder per E-Mail an ina.majchrzak@yahoo.de.